Krankenversicherung Referendare
Krankenversicherung für Referendare – Tipps zur Absicherung
Das Referendariat stellt den ersten Schritt in der Laufbahn als Beamtin oder Beamter dar. Die Berufung als Beamter auf Widerruf bringt auch die Notwendigkeit mit sich, einen Blick auf die Krankenversicherung zu werfen. Welche Form der Absicherung sinnvoll ist und wie damit die Weichen für die weitere berufliche Laufbahn gestellt werden können, beleuchten wir hier in diesem Artikel.
Zwei Optionen im Referendariat
Grundsätzlich besteht während des Referendariats die Möglichkeit, zwischen zwei Formen der Krankenversicherung zu wählen: Neben der gesetzlichen Krankenkasse besteht nun die Möglichkeit, zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Letztere bringt schon während dieser Einstiegsphase in den Staatsdienst gewichtige Argumente mit sich. Im vorangegangenen Studium, in dem meist nur ein kleineres Einkommen erzielt werden kann, ist diese Tür für die meisten Studierenden zu. Im Folgenden sehen wir uns die Vor- und Nachteile beider Alternativen etwas genauer an.
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung muss zunächst betont werden, dass der Dienstherr etwa 50 Prozent der Kosten übernimmt. Durch diese Unterstützung ist diese Form der Absicherung in aller Regel günstiger als der Verbleib in der Krankenkasse. Darüber hinaus bieten die allermeisten Krankenversicherungen ein deutlich größeres Spektrum an Leistungen an als die gesetzliche Krankenkasse. Dazu zählen viel zitierte Vorteile wie das Recht auf eine Behandlung durch den Chefarzt oder das Einzelzimmer im Krankenhaus. Darüber hinaus ist es mithilfe der privaten Krankenversicherung eher möglich, schnelle Termine bei Hausärzten, Fachärzten und im Krankenhaus zu bekommen.
Weiterhin ist zu betonen, dass eine private Krankenversicherung für Referendarinnen und Referendare keine sogenannten „Altersrückstellungen“ kennt. Sie werden bei der Krankenkasse in jungen Jahren fällig, um die Beiträge auch in der letzten Lebensphase stabil halten zu können, wenn in der Regel mehr Leistungen in Anspruch genommen werden. Durch den Verzicht auf dieses Modell ist die private Krankenversicherung gerade im jungen Alter deutlich günstiger.
Gesetzlich versichert im Referendariat
Manche Beamte auf Widerruf sind vielleicht schon die ersten Schritte in der Familienplanung gegangen. In der gesetzlichen Krankenkasse sind Kinder automatisch mitversichert. Ein Wechsel in die PKV würde bedeuten, dass für diese eine separate Absicherung notwendig ist. Da der Dienstherr jedoch auch für die Kinder Beihilfe leistet, sind die Kosten überschaubar.
Ein weiterer kleiner Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung liegt darin, dass Patienten, die eine Behandlung in Anspruch nehmen, nicht in Vorleistung gehen müssen. Die private Krankenversicherung basiert hingegen auf nachträglichen Erstattungen, die mit den eigenen finanziellen Reserven vereinbar sein müssen. Dies kann gerade während der Zeit des Referendariats für manche schwer zu stemmen sein.
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Günstiger Tarif für Referendare
Im Gegensatz zu klassischen Beamten können Referendarinnen und Referendare außerdem auf spezielle Tarife zugreifen – die sogenannten Beamtenanwärtertarife. Hierbei handelt es sich um Sonderkonditionen, die während der Zeit des Referendariats in Anspruch genommen werden können. Dies sorgt dafür, dass vom zunächst vergleichsweise niedrigen Verdienst am Ende des Monats etwas mehr Geld übrig bleibt.
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