DBV DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Was ist der Kern der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung?
Wer ist die DBV?
Warum ist die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung so wichtig?
Beamte sind wie alle anderen Berufstätigen gefährdet, aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Der Gedanke wird allgemein verdrängt, doch die Statistik belegt: Durch eine schwerwiegende Krankheit oder einen Unfall gerät ein Fünftel aller Berufstätigen wenigstens einmal im Leben in die Situation, nicht mehr arbeiten zu können. Wenn dies über längere Zeit andauert, greifen die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei Beamten der Dienstunfähigkeitsversicherung. Wichtig ist eine DBV Dienstunfähigkeitsversicherung gerade für Beamte auf Probe und auf Widerruf, denn diese erhalten in ihren ersten Dienstjahren vom Staat keine Mindestversorgung, wenn sie dienstunfähig werden sollten. Beamte auf Lebenszeit erhalten nach fünfjährigem Dienst vom Dienstherrn nur eine Basisabsicherung im Fall der Fälle. Der Abschluss der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung wird daher allen Beamten, ganz besonders aber Dienstanfängern empfohlen.
☎ 0711 454507
Bedarfsgerechter Schutz durch die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung
Zu den Konditionen und Leistungen für einen bedarfsgerechten Schutz gehören bei der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung diese Bausteine:
Im Falle von Dienstunfähigkeit Zahlung einer Monatsrente
Echte Dienstunfähigkeitsklausel, das heißt unkomplizierte und sofortige Leistung bei Versetzung des Versicherungsnehmers in den Ruhestand
Vielfältige Nachversicherungsgarantien und Anpassungsmöglichkeiten
Weltweiter Versicherungsschutz
Interessenten können mit einem Vorsorgecheck der DBV die Näherungswerte der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung berechnen. Der Check liefert Auskunft über den bereits erworbenen Ruhegehaltsanspruch, den Versorgungsanspruch im Falle der Dienstunfähigkeit. Genaue Zahlen erhalten die Beamten in einer persönlichen Beratung.
WIR FREUEN UNS AUF SIE
Die private Krankenversicherung der DBV bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Schutz für jegliche Lebenslagen.
Vorurteile gegenüber der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung
Gegenüber jeder Dienstunfähigkeitsversicherung, so auch derjenigen der DBV, existieren einige Vorurteile, die sich hartnäckig halten. Es gilt, sie etwas näher zu betrachten und zu widerlegen.
Eine Dienstunfähigkeit entsteht meistens kurz vor dem Pensionsalter:
Dieses Vorurteil verführt dazu, die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung erst in höheren Lebensjahren (etwa ab 58) abzuschließen. Doch statistisch gesehen tritt die Dienstunfähigkeit am häufigsten bei Männern ab 48
und bei Frauen ab 46 ein. Damit wären rund 20 Jahre mit fehlendem Einkommen zu überbrücken. Dienstanfänger haben in den ersten Jahren gar keine staatliche Absicherung.
Bei einem Bürojob wird doch niemand dienstunfähig:
Auch das ist nachweislich falsch. Die häufigsten Ursachen einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit sind Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates durch Bürotätigkeiten und psychische Erkrankungen, die ebenfalls häufig im Umfeld des Büros auftreten.
Es genügt doch eine Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich an Beamte. Es herrschen auch unterschiedliche Regeln für die Feststellung einer Berufs- und einer Dienstunfähigkeit. Letztere ordnet der Dienstherr an, wobei in mehr als 90 % der Fälle nicht zwingend die Erwerbsminderung vorliegt, sodass die Betroffenen entsprechende Leistungen nicht erhalten würden.
Viele DU-Versicherungen zahlen am Ende nicht wegen der abstrakten Verweisung:
Die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung schließt in ihren Versicherungsbedingungen die sogenannte abstrakte Verweisung aus. Diese würde bedeuten, dass dem Versicherungsnehmer ein andere Tätigkeit zugemutet wird. Doch das geschieht bei dieser Police nicht. Sie leistet, wenn Sie als Beamtin oder Beamter Ihren dienstlichen Pflichten nicht weiter nachkommen können.
Der Staat leistet doch ausreichend viel bei meiner Dienstunfähigkeit:
Der Staat leistet als Dienstherr eben gerade nicht ausreichend viel. Sollten Sie noch auf Probe oder Widerruf sein, erhalten Sie bei eingetretener Dienstunfähigkeit gar keine Leistungen vom Staat. Ansonsten hängen diese Leistungen von Ihrem Dienstalter bei Eintritt der Dienstunfähigkeit ab. Damit entsteht fast unweigerlich eine große finanzielle Lücke, die umso höher ausfällt, je jünger Sie im Fall der Fälle sind.
Die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Dienstanfänger
Wie schon eingangs erwähnt sollten gerade Dienstanfänger diese Police abschließen. Das hat zwei sehr wichtige Gründe:
Kontakt
mb@dbv.de
Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch, Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Samstag
10:00 - 14:00 Uhr
Und nach Vereinbarung
Online Termin Vereinbaren