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Regressnahme durch Ausweichmanöver – Schutz durch Diensthaftplichtversicherung?

Sind Sie schon mal einem anderen Fahrzeug ausgewichen, um einen Unfall zu vermeiden? Was das für Folgen haben kann lesen Sie hier

 

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung

 
In Deutschland gilt die Regel, dass der, der einem anderen einen Schaden zufügt, für diesen beziehungsweise die finanziellen Folgen in vollem Umfang haften muss. Dies ist die Rechtsprechung und in den Gesetzen fixiert. Das gilt sowohl für den privaten Bereich, aber auch für dienstliche und berufliche Belange. Deshalb sollte man sich in beiden Richtungen gegen die Haftung absichern.

Gerade Personen, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können durchaus für Schäden, die innerhalb der Ausübung ihrer Tätigkeit entstanden sind und die Dritte geschädigt haben, von ihrem Dienstherren beziehungsweise Arbeitgeber in Regress genommen werden, sofern eine Pflichtverletzung diesen Schaden verursacht hat. Eine Kollision mit dem Feuerwehrfahrzeug, bei dem der Fahrer dieses Fahrzeugs sich falsch verhalten hat, kann ein solcher Fall sein.

Mit einer Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV kann sich ein Beschäftigter des Öffentlichen Dienstes gegen finanzielle Folgen absichern, die sich aus solchen Missgeschicken innerhalb der Dienstausübung ergeben. Ist der Versicherte nicht schadenersatzpflichtig, dann kann von der Versicherung auch die Abwehr einer unberechtigten Forderung gewährleistet werden. Damit ist eine solche Berufshaftpflichtversicherung der DBV auch eine indirekte Rechtschutzversicherung. Sowohl gegen die Forderungen Dritter als auch gegen die des Dienstherren schützt die DBV Berufshaftpflichtversicherung. Die Funktion ist nicht nur für die finanziellen Folgen für im Öffentlichen Dienst Beschäftigte wichtig, denn aus einem Haftungsschaden können sich auch dienstrechtliche Konsequenzen ergeben.
 
 

Mit der DBV Berufshaftpflichtversicherung/ Diensthaftplichtversicherung hat der Versicherte einen leistungsstarken Schutz

 
Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes haben neben dem Risiko, dass Forderungen im privaten Bereich wegen Schadenersatzpflichten bestehen auch immer eine gewisse Gefahr, dass sie von ihrem Dienstherren in Regress genommen werden. Deshalb ist gerade für diesen Personenkreis eine private Haftpflichtversicherung ebenso wichtig wie eine Berufshaftpflichtversicherung.

Bei der DBV genießt der Versicherte einen Schutz mit einer Versicherungssumme von pauschal insgesamt 20 Millionen Euro, die für Personen- und Sachschäden zur Verfügung stehen. Dazu ist auch der Umfang mit dienstlichen Geräten und Waffen sowie Munition und mit Diensthunden und -pferden mit einer Summe von maximal 20 Millionen Euro am sogenannten fiskalischen Eigentum abgesichert. Auch der Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen sowie der Geräteregress und der Verlust von nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen ist innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung der DBV mit jeweils 100.000 Euro pro Schaden abgesichert. Dazu sind persönliche Ausrüstungsgegenstände gegen Abhandenkommen mit einer Versicherungssumme von 5.000 Euro versichert. Die Haftung innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung der DBV gilt bis fünf Jahre ab Schaden.